Die Geschichte des Gebäudereiniger-Handwerks

Die Entstehung des Gebäudereiniger-Handwerks geht auf das 17. Jahrhundert zurück. Nach dem dreißigjährigen Krieg zogen in Norddeutschland sogenannte Wand- und Wagenwäscher mit Bürsten und Besen in die Städte um Fassaden zu reinigen.
Das Gebäudereinigerhandwerk lässt sich allerdings nicht  von den sogenannten „Wagenwäschern“, noch von den Beschäftigten in der Tradition des klassischen „Dienstpersonals“ ableiten. Die Entstehung des Gebäudereiniger-Handwerks war viel mehr eng mit der Industrialisierung verknüpft.

Im Jahre 1861 hat der Chemiker und Unternehmer Ernest Solvay durch kostengünstige Produktion den Baustoff Glas für die breite Bevölkerungsschicht attraktiv gemacht. Somit war die Voraussetzung für die gewerbliche Glasreinigung geschaffen. Es entstand im 19. Jahrhundert aus den Glasreinigungsunternehmen das Gebäudereiniger-Handwerk. Bis 1953 hieß dieses Handwerk noch „Glas-und Gebäudereiniger-Handwerk“, obwohl der Zusatz „Gebäudereiniger“ in den zwanziger Jahren des 20.Jahrhundert hinzukam.

1887 gründete der Franzose Marius Moussy in Berlin sein "Französisches Reinigungsinstitut". Das Unternehmen beschäftigte sich ausschließlich mit der Glasreinigung. Die ehemaligen Mitarbeiter Moussys machten sich in anderen Städten bald selbstständig und gründeten weitere Reinigungsinstitute
Seit dem wuchs das Glasreinigungsgewerbe stetig.

1888 wurde in Frankfurt am Main mit Hilfe einer mechanischen Fahrleiter die erste Fassadenreinigung durchgeführt.

1901 gründeten die Unternehmer eine Berufsorganisation den "Verband der Reinigungs-Instituts-Unternehmer Deutschlands". Der Initiator war Ernst Kelterborn, der im April 1901 die erste Fachzeitschrift "Internationales Zentralblatt für Reinigungsinstitute und verwandte Geschäftszweige" herausgab. In der Satzung sah der Verband die Gründung von "Gauen und Ortsgruppen" vor - die Vorläufer der Landesinnungsverbände und Innungen. Einzelne Unternehmer forderten die Anerkennung der Reinigungstätigkeiten als Handwerk.

Von 1914 – 1918 wurden fast alle männlichen Erwerbstätigen des Reinigungsgewerbes zum Heer eingezogen oder zur Arbeit in rüstungswirtschaftlich wichtigen Unternehmen verpflichtet. Als Betriebsleiterinnen und Glasreinigerinnen traten Frauen an ihre Stelle.
Während des Krieges stellt der Verband seine Tätigkeiten ein.

1920 wurde im Südwesten der "Verband der Reinigungsinstituts-Unternehmer Süddeutschlands“, im Westen der "Westdeutsche Reinigungsunternehmerverband" gegründet. In Hannover wurde die erste Innung für das Glasreinigergewerbe gegründet.
Bis zum Beginn des "Dritten Reiches" entstanden weitere Innungen.

1928 gab der Unternehmer Clemens Kleine das erste Fachbuch für das Gebäudereiniger-Gewerbe heraus.

1929 wurde der "Reichsverband der Glas- und Gebäudereiniger-Innungen" gegründet. Dem Verband gehörten sechs Landesverbände an. Als Vorsitzender wurde der Düsseldorfer Reinigungsunternehmer Clemens Kleine gewählt.

Am 30. Januar 1933 übernahmen die Nationalsozialisten die Macht. Sie ordneten die Handwerke durch die Einführung der Pflicht-Innungen neu. Damit war man als Handwerker verpflichtet einer Innung beizutreten.

Die Regierung gab am 30. Juni 1934 ein Verzeichnis der Gewerbe heraus. Auch die Gebäudereiniger  waren aufgeführt und damit im ganzen Reich als "Handwerker" anerkannt. Die Innungen waren "gleichgeschaltet", d. h. der Vorstand musste in seiner Mehrheit aus Mitgliedern der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) bestehen.
Der Reichsverband der Glas- und Gebäudereiniger-Innungen  wurde nach der Anerkennung als Handwerk (1934) aufgelöst, seitdem kümmerte man sich durch Ausbildung um den Nachwuchs.
Einen großen Rückschlag brachte der Zweite Weltkrieg für das Glas- und Gebäudereiniger-Handwerk. Wieder wurden die männlichen Erwerbstätigen zu einem großen Teil zu den Waffen gerufen oder müssen ihren Dienst in rüstungswirtschaftlichen wichtigen Unternehmen versehen. Anderes als während des ersten Weltkrieges, wurde es verboten, die Ersatzbeschäftigung von Frauen für Reinigungsarbeiten auf den öffentlichen Straßen auszuführen. Durch die Zerstörung zahlreicher Gebäude konnten viele Betriebe ihre Tätigkeit während des Krieges nicht aufrecht erhalten.

Mit der Gründung zweier deutscher Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg verlief die Entwicklung des Gebäudereiniger- Handwerks in der DDR und in der BRD sehr unterschiedlich. Während in der BRD die Unternehmen vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren, konnten sich Privatunternehmen in der DDR auf Grund der einschränkenden Steuergesetze kaum entwickeln.

Entwicklung in der DDR

1946 wurden in der Sowjetischen Besatzungszone alle Handwerksorganisationen mit Ausnahme der Handwerkskammer verboten.
1956 wurde die erste Produktionsgenossenschaft des Handwerks in Berlin gegründet - die Produktionsgenossenschaft Putzteufel. Gleichzeitig wurden weitere Dienstleistungskombinate eingerichtet, deren rentabelste Dienstleistung die Gebäudereinigung war.
1958 wurden Privatbetriebe aus dem Handwerk herausgenommen. Die Unternehmen unterlagen sehr engen Steuergesetzen. Damit war eine Fortführung der Betriebe, die mehr als drei Mitarbeiter beschäftigen, unmöglich.
Diese Strukturen wurden bis zur Wiedervereinigung  beibehalten.

Entwicklung in der BRD

1946 begann in der britischen Zone der Wiederaufbau der Berufsorganisationen der Handwerke, u.a. auch die des Gebäudereiniger-Handwerks.
1950 wurde der „Zentralinnungsverband des Glas- und Gebäudereiniger-Handwerks“ gegründet.
Das Gebäudereiniger-Handwerk wurde 1953 in der neuen Handwerksordnung von 17.09.1953 als 99. Handwerk in Anlage A aufgenommen. Der Zentralinnungsverband wurde in Berufsinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks umbenannt.
1973 wurde eine neue Berufsausbildungsverordnung für das Gebäudereiniger-Handwerk erlassen. Die Lehrzeit betrug 2,5 Jahre.
1988 wurde die neue Gebäudereiniger-Meisterverordnung (Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und theoretischen Teil der Meisterprüfung für das Gebäudereiniger-Handwerk) erlassen.

Entwicklung nach der Wiedervereinigung

Nach der Wiedervereinigung 1990 wurden in den neuen Bundesländern die ersten Innungen gegründet.
Seit 1999 beträgt die Lehrzeit nun drei Jahre. Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger /zur Gebäudereinigerin vom 01. September 1999 ersetzt die alte Verordnung vom 1973.
In der neuen Handwerksverordnung vom Januar 2004 wurde das Gebäudereiniger-Handwerk in die neue Anlage B1 der zulassungsfreien Handwerke als 33. Handwerk eingeführt.
Circa 2600 Betriebe allein in Deutschland, von denen einige schon mehr als 100 Jahre existieren, haben sich in Innungen zusammengeschlossen. Seit der Novellierung der Handwerksordnung ist keine Ausbildung mehr erforderlich um sich als Gebäudereiniger selbständig zu machen. Direkte Folge war eine Zunahme der Anzahl der Betriebe von 7000 (2003) auf zuletzt 35.636 am Stichtag 30. Juni 2010. Die Betriebe der Innungen sehen ihre Aufgabe auch darin, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und den Ruf des Gebäudereiniger-Handwerks durch fachgerechte Leistungen zu stärken.

 

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