Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
der Herdegen Gebäudeservice GmbH Bitterfelder Str. 23 · 12681 Berlin
(im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Herdegen Gebäudeservice GmbH und ihren Auftraggebern.
Sie gelten für sämtliche angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Aufgangsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Hausmeisterservice, Grünflächenpflege, Winterdienst, Teppich- und Polsterreinigung, Glas- und Wintergartenreinigung, Büro-, Kita-, Kanzlei- und Praxisreinigung, Baureinigung, Kino- und Theatersaalreinigung sowie Sonderreinigungen jeder Art.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Art, Umfang und Dauer der Leistung
1. Art, Umfang und Ausführungszeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder einem separaten Dienstleistungsvertrag bei wiederkehrenden Leistungen, die sich jeweils auf das entsprechende Angebot beziehen.
2. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit einer hierzu bevollmächtigten Person des Auftragnehmers.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer mit der Durchführung einzelner Leistungen zu beauftragen.
§ 3 Abnahme, Mängel und Nachbesserung
1. Werkleistungen gelten als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort und Art des Mangels sind dabei konkret zu beschreiben.
2. Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Abnahme spätestens drei Tage nach Fertigstellungsmeldung. Wird kein Abnahmetermin durchgeführt, gilt das Werk mit Ablauf dieser Frist als abgenommen.
3. Beanstandungen müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich gemeldet werden. Der Auftragnehmer ist in jedem Fall berechtigt und verpflichtet, Nachbesserungen auf eigene Kosten vorzunehmen.
4. Ein Rechnungsabzug oder eine Zahlungsverweigerung aufgrund behaupteter Mängel ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung vollständig zu begleichen und dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen.
5. Erst wenn eine Nachbesserung objektiv fehlgeschlagen oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer eine angemessene Minderung schriftlich geltend machen. Eine eigenständige Kürzung der Rechnung ist ausgeschlossen.
6. Für Mängel, die auf unzureichende Angaben über die Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen, auf erschwerten Zugang oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen.
§ 4 Aufmaß
1. Abrechnungsgrundlage sind die nach den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks ermittelten Maße.
2.Widerspricht der Auftraggeber der Maßermittlung nicht unverzüglich, gelten die Maße als anerkannt.
3. Neu ermittelte Maße gelten nur für zukünftige Abrechnungen; Nachforderungen oder Erstattungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise
1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Preise beruhen auf den zum Angebotszeitpunkt geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Ändern sich diese, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
3. Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag oder Leistungsverzeichnis enthalten sind, werden gesondert berechnet.
4. Bei vereinbarten Pauschalpreisen handelt es sich um Festpreise, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Belegung des Objekts Bestand haben.
Vorübergehende Schließungen oder Nichtnutzung des Objekts (z. B. während Ferienzeiten, Betriebsurlaub, Feiertagen, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen, krankheitsbedingter Schließungen oder anderer vom Auftraggeber veranlasster Unterbrechungen) berechtigen nicht zu einer Kürzung, Aussetzung oder Rabattierung der vereinbarten Vergütung. Die vereinbarten Pauschalpreise gelten durchgängig als geschuldete Vergütung während der gesamten Vertragslaufzeit.
§ 6 Sicherheitseinbehalt
Ein Sicherheitseinbehalt oder die Zurückhaltung von Zahlungen zur Absicherung etwaiger Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.
Dies gilt ausdrücklich auch bei behaupteten oder tatsächlichen Mängeln, Reklamationen oder sonstigen Beanstandungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung vollständig und fristgerecht zu zahlen. Etwaige Mängelansprüche sind gesondert geltend zu machen; eine Verrechnung oder Kürzung der Rechnung ist unzulässig.
§ 7 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich auf unsachgemäße Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung. Ein Versicherungsnachweis wird auf Wunsch vorgelegt.
2. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird nicht gehaftet.
3. Für Schäden, die nicht unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden, entfällt die Haftung.
4. Für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt fällig, sofern nicht anders vereinbart.
2. Skonto- oder sonstige Abzüge werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind.
3. Monatspauschalen sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig.
4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, gilt für laufende Verträge eine Mindestlaufzeit von einem Monat und eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers in Berlin.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Geschäftlich notwendige Daten werden nach § 26 BDSG elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen -





